Verein für Kulturelle Angelegenheiten, Dialog und Zusammenleben

Moscheeneinrichtung

Herkunft und Gründung
Der „Verein für Kulturelle Angelegenheiten, Dialog und Zusammenleben“ wurde laut Zentralem Vereinsregister am 11. November 2002 gegründet¹. Als Vereinssitz ist die Adresse Leopoldstraße 40, 6020 Innsbruck (Ortsteil Wilten) gemeldet². Zuständige Vereinsbehörde ist die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol³.

Struktur und Vertretung
Laut Statuten vertritt der/die Obmann/Obfrau den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Unterschriften des Obmanns/der Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten zusätzlich der Unterschrift des Kassiers/der Kassierin⁴. Für die aktuelle Funktionsperiode vom 14.03.2025 bis 13.03.2027 sind organschaftliche Vertreter in den üblichen Vereinsfunktionen eingetragen⁵.

Tätigkeiten und Öffentlichkeitspräsenz
Zum Zeitpunkt der Recherche konnten keine öffentlich zugänglichen Informationen über Aktivitäten, Programme oder digitale Präsenz des Vereins festgestellt werden. Es bestehen weder registrierte Social-Media-Kanäle noch Erwähnungen in regionalen Medien oder Vereinsnetzwerken⁶.

Die Adresse Leopoldstraße 40 in Innsbruck weist laut öffentlicher Kartendienste auf eine genutzte Infrastruktur hin, die als Gebetsort verwendet wird. Es gibt Beobachtungen, dass diese Adresse mit einer ehemaligen Al-Taqwa-Kultusgemeinde in Verbindung gebracht wurde (Kultusamt, 2023).

Religiöse Einbindung
Laut einem rechtskräftigen Bescheid des Kultusamts vom 23. März 2023 wurde die rechtliche Existenz der Al-Taqwa-Kultusgemeinde aufgelöst⁸. Eine aktuelle Verbindung des Vereins zu einer offiziell anerkannten islamischen Kultusgemeinde liegt nicht vor.

Dachverband

Wichtiger Hinweis
Mit einem Bescheid des Kultusamtes vom 23. März 2023 wurde Al-Taqwa-Kultusgemeinde aufgelöst.

"Über den Antrag der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Bernardgasse 5, 1070 Wien, auf Auflösung der Kultusgemeinde-TKG", Brünnerstraße 96, 2201 Gerasdorf, vertreten durch RA Dr. Farah Ab-Jurji, Neustiftgasse 3/7, 1070, ergeht folgender
SPRUCH: 
Die Rechtspersönlichkeit der Kultusgemeinde wird gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften-Islamgesetz 2015 (IslamG), BGBl 1 39/2015 idfF BGBl. I 146/2021, aufgehoben". (Aus dem Bescheid des Kultusamtes vom 26.03.2023).

KONTAKT
Leopoldstraße 40
6020 Innsbruck
tirol
WEITERE INFORMATION
Ja
Arabisch
Taqwa
11 November, 2002
Ägypten
Konfervativ mit salafistischen Tendenzen
352914078

Kultusamt, Bescheid zur Auflösung der Al-Taqwa-Kultusgemeinde, 23.03.2023. Zitiert nach: "Die Rechtspersönlichkeit der Kultusgemeinde wird gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 des IslamG 2015 aufgehoben.

KONTAKT
Leopoldstraße 40
6020 Innsbruck
tirol
WEITERE INFORMATION
Ja
Arabisch
Taqwa
11 November, 2002
Ägypten
Konfervativ mit salafistischen Tendenzen
352914078