Verein für Kulturelle Angelegenheiten, Dialog und Zusammenleben
Herkunft und Gründung
Der „Verein für Kulturelle Angelegenheiten, Dialog und Zusammenleben“ wurde laut Zentralem Vereinsregister am 11. November 2002 gegründet¹. Als Vereinssitz ist die Adresse Leopoldstraße 40, 6020 Innsbruck (Ortsteil Wilten) gemeldet². Zuständige Vereinsbehörde ist die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol³.
Struktur und Vertretung
Laut Statuten vertritt der/die Obmann/Obfrau den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Unterschriften des Obmanns/der Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten zusätzlich der Unterschrift des Kassiers/der Kassierin⁴. Für die aktuelle Funktionsperiode vom 14.03.2025 bis 13.03.2027 sind organschaftliche Vertreter in den üblichen Vereinsfunktionen eingetragen⁵.
Tätigkeiten und Öffentlichkeitspräsenz
Zum Zeitpunkt der Recherche konnten keine öffentlich zugänglichen Informationen über Aktivitäten, Programme oder digitale Präsenz des Vereins festgestellt werden. Es bestehen weder registrierte Social-Media-Kanäle noch Erwähnungen in regionalen Medien oder Vereinsnetzwerken⁶.
Die Adresse Leopoldstraße 40 in Innsbruck weist laut öffentlicher Kartendienste auf eine genutzte Infrastruktur hin, die als Gebetsort verwendet wird. Es gibt Beobachtungen, dass diese Adresse mit einer ehemaligen Al-Taqwa-Kultusgemeinde in Verbindung gebracht wurde (Kultusamt, 2023).
Religiöse Einbindung
Laut einem rechtskräftigen Bescheid des Kultusamts vom 23. März 2023 wurde die rechtliche Existenz der Al-Taqwa-Kultusgemeinde aufgelöst⁸. Eine aktuelle Verbindung des Vereins zu einer offiziell anerkannten islamischen Kultusgemeinde liegt nicht vor.
Dachverband

Wichtiger Hinweis
Mit einem Bescheid des Kultusamtes vom 23. März 2023 wurde Al-Taqwa-Kultusgemeinde aufgelöst.
"Über den Antrag der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Bernardgasse 5, 1070 Wien, auf Auflösung der Kultusgemeinde-TKG", Brünnerstraße 96, 2201 Gerasdorf, vertreten durch RA Dr. Farah Ab-Jurji, Neustiftgasse 3/7, 1070, ergeht folgender
SPRUCH:
Die Rechtspersönlichkeit der Kultusgemeinde wird gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften-Islamgesetz 2015 (IslamG), BGBl 1 39/2015 idfF BGBl. I 146/2021, aufgehoben". (Aus dem Bescheid des Kultusamtes vom 26.03.2023).
Kultusamt, Bescheid zur Auflösung der Al-Taqwa-Kultusgemeinde, 23.03.2023. Zitiert nach: "Die Rechtspersönlichkeit der Kultusgemeinde wird gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 des IslamG 2015 aufgehoben.